Das OLG Stuttgart hat entschieden: Tesla-Kaufverträge im Fernabsatz können widerrufen werden. Verbraucher haben starke Rechte. Rechtsanwalt Tobias Hahn erklärt das Urteil.
OLG Stuttgart: Tesla-Kaufvertrag im Fernabsatz – Widerruf erfolgreich
Viele Verbraucher fragen sich, ob sie nach einem Online-Kauf eines Fahrzeugs der Marke Tesla ihr Widerrufsrecht ausüben können. Das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 11.03.2025 – 6 U 57/24) hat hierzu eine klare Antwort gegeben: Ja, das ist möglich – und die Chancen stehen gut.
Das Urteil stärkt Verbraucher erheblich und betrifft tausende Tesla-Kunden in Deutschland, die ihren Wagen online bestellt haben.
Hintergrund des Falls
Ein Verbraucher bestellte im Februar 2022 über die Tesla-Website einen Neuwagen zum Preis von rund 46.500 Euro. Nach Übergabe und Zulassung nutzte er das Auto mehrere Monate. Im Mai 2023 erklärte er den Widerruf, weil er keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten hatte.
Tesla wies den Widerruf zurück. Begründung: Das Fahrzeug sei „individuell“ gefertigt worden, außerdem habe der Verbraucher das Auto zugelassen und bereits über Monate genutzt.
Das Landgericht Stuttgart folgte zunächst dieser Argumentation und wies die Klage ab. Doch das OLG Stuttgart hob dieses Urteil auf – mit einer verbraucherfreundlichen Begründung.
Kernpunkte der Entscheidung des OLG Stuttgart
1. Kein Ausschluss des Widerrufsrechts trotz Individualisierung
Tesla argumentierte, dass durch die Auswahl von Modell, Farbe und Ausstattung ein individuell gefertigtes Fahrzeug entstanden sei. Das OLG Stuttgart sah das anders:
-
Die Konfiguration erfolgte aus vorgegebenen Standardlisten (z. B. Modell, Motorisierung, Farbe, Felgen).
-
Ein solches Vorgehen macht das Fahrzeug nicht zu einer echten Einzelanfertigung.
-
Auch die Zulassung des Autos auf den Verbraucher ändere nichts daran, dass das Fahrzeug problemlos weiterverkauft werden könne.
👉 Ergebnis: Das Widerrufsrecht bleibt bestehen.
2. Fehlerhafte Widerrufsbelehrung durch Tesla
Ein weiterer zentraler Punkt: Die Widerrufsbelehrung von Tesla war rechtlich unzureichend.
Das Gericht stellte klar:
-
Verbraucher müssen klar und eindeutig darüber informiert werden, ob ein Widerrufsrecht besteht.
-
Tesla überließ es dem Kunden, selbst zu prüfen, ob er Verbraucher ist und ob der Vertrag im Fernabsatz geschlossen wurde.
-
Das Gericht nannte dies das „Subsumtionsrisiko“, das dem Verbraucher nicht aufgebürdet werden darf.
👉 Folge: Die Widerrufsfrist begann gar nicht erst zu laufen. Der Kunde konnte selbst nach fünf Monaten noch wirksam widerrufen.
3. Bedeutung für Verbraucher
Das Urteil ist ein Meilenstein im Verbraucherschutz:
-
Online-Bestellungen von Fahrzeugen bei Tesla sind widerrufbar.
-
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen führen dazu, dass die Frist nicht zu laufen beginnt.
-
Selbst wenn das Fahrzeug schon mehrere Monate gefahren wurde, kann der Vertrag rückabgewickelt werden.
Einschätzung von Rechtsanwalt Tobias Hahn
Seit vielen Jahren begleite ich Mandanten, die ihre Verträge mit Banken, Autoherstellern oder Online-Plattformen anfechten oder widerrufen wollen. Besonders beim Widerrufsrecht im Fernabsatz haben Verbraucher starke Karten in der Hand – und das OLG Stuttgart hat dies nun auch gegenüber Tesla bestätigt.
Mein Fazit:
➡️ Verbraucher müssen sich nicht einschüchtern lassen.
➡️ Wer einen Tesla online bestellt hat, kann prüfen lassen, ob ein Widerruf möglich ist.
Praktische Tipps für Tesla-Kunden
1. Prüfen Sie Ihre Widerrufsbelehrung
Haben Sie beim Kauf Ihres Tesla eine Belehrung erhalten, die klar und eindeutig erklärt, ob Sie ein Widerrufsrecht haben? Wenn nicht, ist die Belehrung fehlerhaft – und Ihre Widerrufsfrist läuft nicht.
2. So gehen Sie bei einem geplanten Widerruf vor
-
Widerruf schriftlich erklären (Brief oder E-Mail).
-
Kopie Ihrer Bestellung und der Widerrufsbelehrung beifügen.
-
Dokumentieren, wann und wie Sie den Widerruf versandt haben.
3. Welche Kosten können auf Sie zukommen?
Tesla könnte versuchen, Wertersatz zu verlangen (z. B. für die Nutzung des Fahrzeugs). Ob dies zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Je fehlerhafter die Belehrung, desto schwächer die Position des Unternehmens.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Tesla-Urteil
1. Gilt das Urteil nur für Tesla oder auch für andere Autohersteller?
Das Urteil betrifft konkret Tesla, ist aber auch ein Signal an die gesamte Automobilbranche.
2. Kann ich meinen Tesla auch nach Monaten noch widerrufen?
Ja, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, beginnt die Frist nicht zu laufen.
3. Was ist, wenn mein Tesla bereits zugelassen ist?
Eine Zulassung schließt das Widerrufsrecht nicht aus.
4. Muss ich Wertersatz leisten, wenn ich den Tesla gefahren habe?
Grundsätzlich ja – allerdings hängt die Höhe vom Einzelfall ab. Bei fehlerhafter Belehrung kann Tesla nur eingeschränkt Wertersatz verlangen.
5. Kann ich den Widerruf alleine erklären oder brauche ich einen Anwalt?
Ein Widerruf ist formfrei möglich, aber die juristische Durchsetzung gegenüber Tesla gelingt in der Praxis meist nur mit anwaltlicher Unterstützung.
Fazit und Handlungsempfehlung
Das Urteil des OLG Stuttgart stärkt die Rechte von Tesla-Käufern erheblich. Verbraucher, die ihren Tesla online bestellt haben, können auch nach Monaten noch einen Widerruf erklären, wenn die Belehrung fehlerhaft war.
👉 Lassen Sie prüfen, ob Ihr Vertrag betroffen ist.
👉 Handeln Sie schnell – je eher Sie tätig werden, desto besser lassen sich Ihre Rechte durchsetzen.











Dienst- oder Werkvertrag bei Softwareprojekten? – OLG Frankfurt schafft Klarheit