1. Warum brauche ich einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin?
Der Dschungel rechtlicher Vorschriften ist groß. Wenn Sie eine Auseinandersetzung haben, ist in rechtlicher Hinsicht schnell etwas übersehen: Fristen, besondere Formvorgaben, der Inhalt eines Paragrafen oder ein neue Urteile. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind Experten auf dem Gebiet des Rechts. Sie helfen Ihnen bei der Prüfung der Rechtslage und geben Ihnen eine fundierte Einschätzung. Wenn Sie krank sind, gehen Sie zum Arzt. Wenn Ihr Auto einen Defekt hat, gehen Sie in eine Werkstatt. Und bei rechtlichen Problemen helfen Ihnen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weiter.
2. Wann brauche ich eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt
Das kommt darauf an: in Zivilprozessen brauchen Sie ab dem Landgericht zwingend eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Hier dürfen Sie sich überhaupt nicht selbst vertreten. Bei nur außergerichtlichen Auseinandersetzungen oder bei Streitigkeiten vor dem Amtsgericht können Sie sich selbst vertreten. Sie laufen aber dennoch Gefahr, die Rechtslage falsch einzuschätzen, Fristen zu versäumen oder Formvorgaben zu übersehen. Deswegen ist zumindest eine anwaltliche Beratung zu empfehlen, die in aller Regel günstig ausfällt und Ihnen wichtige Aspekte Ihres Falles verdeutlicht. In vielen Fällen ist es sogar ratsam, anwaltliche Hilfe vorsorglich in Anspruch zu nehmen um Streitigkeiten zu vermeiden, vor allem beim Aushandeln und Gestalten von Verträgen.
3. Was kostet die Beauftragung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts
Meistens kostet die Beauftragung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts weniger, als Sie glauben. Die Gebühren richten sich in der Regel nach dem Streitwert. Bei kleinen Streitwerten fallen die Gebühren geringer aus, als bei hohen Werten. So kostet die außergerichtliche Vertretung bei einem Streitwert von 500,00 EUR in der Regel eine Pauschale von 90,96 EUR. Bei einem Streitwert von 5.000,00 EUR kostet die gleiche Vertretung in der Regel 540,50 EUR und bei 50.000,00 EUR in der Regel 2.002,41 EUR. Eine Beratung ist meist günstiger zu haben. Sie kostet je nach Schwierigkeit und Umfang zwischen 50,00 EUR und 300,00 EUR. In komplexen und unübersichtlichen Fällen können auch eine Pauschale oder ein Zeithonorar vereinbart werden. Gerne klären wir auch für Sie ab, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Eventuell muss auch die Gegenseite die Kosten erstatten. Umfassende Informationen erhalten Sie diesbezüglich auch bei der Bundesrechtsanwaltskammer.
4. Wie ist der Ablauf, wenn ich eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen möchte?
Als erstes kommt die Kontaktaufnahme. Sie rufen in der Kanzlei an oder schreiben eine E-Mail. Hier besteht die erste Möglichkeit, Ihr Anliegen zu schildern. In der Regel erhalten Sie schon jetzt eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall. Anschließend vereinbaren Sie entweder einen Besprechungstermin oder die Übersendung Ihrer Unterlagen. Auf Basis der Unterlagen bzw. der gemeinsamen Besprechung wird Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Rechtsanwalt den Fall in jeder Hinsicht prüfen und Ihnen das Ergebnis mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen mitteilen. Hierbei werden auch noch einmal alle Kostenfragen transparent besprochen.
5. Wie kläre ich ab, ob meine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt?
Am besten lassen Sie das Ihre Rechtsanwältin oder Ihren Rechtsanwalt klären! Um die Deckung der Kosten durch die Rechtsschutzversicherung nicht zu gefährden, muss die Rechtsschutzversicherung präzise und umfassend informiert werden. Hierbei hängt es teilweise nur von der Formulierung der Deckungsanfrage ab, ob die Rechtsschutzversicherung Deckung gewährt, oder nicht. Das hängt damit zusammen, dass Sie als Versicherungsnehmerin bzw. Versicherungsnehmer den Rechtsschutzfall bestimmen und damit z.B. auch die Zeit, in welche dieser fällt. In der Regel wird Ihre Rechtsanwältin bzw. Ihr Rechtsanwalt die Deckungsanfrage als kostenfreien Service für Sie übernehmen.
6. Wie wird mein Fall ausgehen bzw. wie hoch sind meine Erfolgsaussichten?
Auf diese berechtigte Frage gibt es meistens leider keine klare Antwort. Wenn Sie ein Anliegen haben und Ihr Gegner eine grundlegend andere Position vertritt, dann meistens aufgrund unklarer Verhältnisse: der Sachverhalt wird unterschiedlich bewertet, die Beweislage ist unklar oder ein Vertrag ist nicht eindeutig formuliert. In dieser Situation kann Ihnen auch Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Rechtsanwalt nicht versprechen, Ihren Fall zu gewinnen. Sie bekommen aber fachkundige Hilfe sowie eine fundierte Beratung bzw. Vertretung, um das beste Ergebnis erreichen zu können.