Vertrag kommt von „vertragen“ und doch sind Verträge immer dann entscheidend, wenn man sich plötzlich nicht mehr versteht. Hierbei sind die Vertragsarten ebenso vielgestaltig, wie die aus ihnen resultierenden Rechte, Pflichten und Ansprüche. Der Streit um Mängel an einem gekauften Fahrzeug hat in erster Linie ebenso vertragliche Grundlagen, wie die Auseinandersetzung um die Höhe einer Handwerkerrechnung oder Differenzen aus Dienst-, Miet- und Gesellschaftsverhältnissen. Ich unterstütze Sie gerne
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bei der Gestaltung von einfachen und komplexen Vertragswerken sowie von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter besonderer Berücksichtigung vertriebsspezifischer Besonderheiten,
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bei der Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen mit vertraglicher Grundlage im außergerichtlichen Bereich sowie vor Gericht
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beim effektiven Forderungsmanagement und beim Forderungseinzug (Inkasso).
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