Wenn Sie rechtliche Hilfe in Bezug auf einen Vertrag brauchen, werden Sie erstaunt sein, dass es keinen echten Fachanwalt für Vertragsrecht gibt. In meiner Anwaltskanzlei in Idar-Oberstein habe ich mich trotzdem auf die Bearbeitung vertragsrechtlicher Fälle spezialisiert. Meine Dienstleistungen als Rechtsanwalt für Vertragsrecht biete ich Ihnen hierbei über die Grenzen von Idar-Oberstein hinaus in ganz Rheinland-Pfalz und bundesweit an.
Durchsetzung und Abwehr vertragsrechtlicher Ansprüche
Ein Schwerpunkt bei der Bearbeitung vertragsrechtlicher Fälle bildet hierbei die Durchsetzung oder Abwehr vertragsrechtlicher Forderungen. Als Rechtsanwalt für Vertragsrecht werde ich insofern immer dann tätig, wenn eine Vertragspartei ihre vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt, oder wenn unberechtigte Ansprüche geltend gemacht werden.
Gestaltung von Verträgen und AGB durch Rechtsanwalt für Vertragsrecht
Darüber hinaus gehört auch die Gestaltung und das Aushandeln von Verträgen zu meinen Tätigkeiten als Rechtsanwalt für Vertragsrecht. Renommierte Unternehmen und Privatpersonen aus Idar-Oberstein, aus Rheinland-Pfalz und aus dem ganzen Bundesgebiet lassen sich von mir bei Vertragsverhandlungen mit Geschäftspartnern beraten. Außerdem erstelle ich regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder Standardverträge für Firmen und Start-ups.
Vertragsarten und Vertragstypen
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt eine ganze Fülle von unterschiedlichen Verträge, z.B. den Kaufvertrag, den Mietvertrag und den Pachtvertrag, den Dienstleistungsvertrag, den Werkvertrag und den Bauvertrag, den Reisevertrag und den Maklervertrag. Auch das Handelsgesetzbuch regelt einige spezielle Vertragstypen, wie den Handelsvertretervertrag, den Speditionsvertrag oder den Umzugsvertrag. Ein Vertragstyp muss aber nicht speziell im Gesetz geregelt sein. Es gilt Vertragsfreiheit und damit können Verträge auch über ganz andere Materien abgeschlossen werden.
Vertragliche Ansprüche und Forderungen
Jeder Vertrag beinhaltet unterschiedliche Rechte und Pflichten. Diese können Auslöser rechtlicher Streitigkeiten sein. Hierbei geht es häufig um
- unerfüllte Kaufpreisforderungen beim Kaufvertrag oder Streit um Gewährleistung bei einer mangelhaften Kaufsache, vor allem bei mangelhaften Gebrauchtwagen oder mangelhaften Immobilien;
- Mietrückstände bei Mietverträgen, Streit um Nebenkostenabrechnungen, Mietminderung oder Mietkautionen;
- unerfüllte Entgeltforderungen aus Dienstleistungsverträgen oder Ansprüche wegen mangelhafter Leistungserbringung;
- Werklohnansprüche bei Werkverträgen bzw. Bauverträgen sowie Streit um Ansprüche wegen Mängeln bei der Erbringung der Werk- oder Bauleistung;
- vertragliche Schadensersatzansprüche, weil eine der Vertragsparteien ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat.
Erhalten Sie jetzt Ihre kostenfreie Ersteinschätzung!
Wenn Sie eine Beratung im Vertragsrecht benötigen, können Sie mich jetzt ganz einfach kontaktieren. Sie erhalten eine kostenfreie Soforteinschätzung zu Ihrem Anliegen und dann besprechen wir zusammen das mögliche weitere Vorgehen in Ihrem Fall. Rufen Sie mich einfach an unter 06781/458640 oder senden Sie mir einfach eine E-Mail.