Neben meinen sonstigen Fachgebieten bin ich vor allem als Rechtsanwalt für Erbrecht in Idar-Oberstein tätig. Das Erbrecht regelt den Übergang von Vermögenswerten bei Tod einer Person. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in über 463 Paragrafen geregelt und bietet ebenso umfassende Möglichkeiten zur Gestaltung des eigenen Nachlasses, wie auch Anlass zu Streitigkeiten unter Erben, Pflichtteilsberechtigten und Personen, denen ein Vermächtnis zusteht.
Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Idar-Oberstein
Ich habe mich schon vor einigen Jahren auf die Bearbeitung von Angelegenheiten im Erbrecht spezialisiert. Ich vertrete regelmäßig die rechtlichen Interessen von Erben und Pflichtteilsberechtigten. Die Vermeidung von kostenintensiven Gerichtsverfahren steht hierbei im Fokus meiner Tätigkeit, aber auch die gerichtliche Klärung von erbrechtlichen Fragen wird durch meine Kanzlei in Idar-Oberstein abgewickelt.
Gestaltung von Testamenten
Um erbrechtliche Streitigkeiten erst gar nicht entstehen zu lassen, berate ich Mandanten auch zur Gestaltung ihrer Testamente und helfe ihnen gerne bei der Formulierung und bei der Beurkundung durch einen Notar. Das Erbrecht bietet den Erblassern ein sehr hohes Maß an Gestaltungsfreiheit. Allerdings muss man hierbei auch den Überblick behalten: Wer ist gesetzlicher Erbe und mit welchen Erbquoten? Was beinhaltet ein Vermächtnis? Was ist ein Berliner Testament? Kommen Vorerbschaft und Nacherbschaft in Betracht? Ist die Bestimmung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll? Alle diese Fragen können Sie mit mir als Rechtsanwalt für Erbrecht besprechen. Ich berate Sie gerne umfassend zu allen erbrechtlichen Fragen und helfe Ihnen weiter.
Auslegung von Testamenten und Bestimmung von Erbquoten
Zu Schwierigkeiten auf dem Gebiet des Erbrechts kann es auch kommen, wenn kein oder kein eindeutiges Testament vorliegt. Diese Situation macht die diffizile Auslegung von Testamenten erforderlich. Hierbei spielen häufig Vorausvermächtnisse und Teilungsanordnungen des Erblassers eine Rolle. Bei unübersichtliche Familienverhältnissen können mitunter auch die Erbquoten schwierig zu bestimmen sein. In diesen Fällen können Sie auf meine Erfahrung als Rechtsanwalt für Erbrecht vertrauen.
Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Selbst bei klaren Testamenten und eindeutigen Verhältnissen kann es zu Erbrechtsstreitigkeiten kommen. Das gilt insbesondere bei der Aufteilung des Nachlasses zwischen Miterben. Häufig kommt es zu Streit zwischen Miterben bei dieser sogenannten Auseinandersetzung. Als Rechtsanwalt für Erbrecht helfe ich Ihnen dabei, dass Ihre Interessen als Miterbe gewahrt bleiben und dass der Nachlass gerecht unter den Miterben aufgeteilt wird.
Enterbung, Pflichtteil und Nachlassverzeichnis
Fachkundige Hilfe durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht wird regelmäßig erforderlich, wenn Kinder von ihren Eltern enterbt worden sind und wenn ein Pflichtteil geltend gemacht werden muss. Für Pflichtteilsberechtigte besteht häufig Unsicherheit bezüglich der Frage, was genau sie eigentlich einfordern können. Die Erben müssen demgegenüber eine umfassende Auskunft erteilen durch die Vorlage eines Nachlassverzeichnisses. Als Rechtsanwalt für Erbrecht mache ich Pflichtteilsansprüche für Sie geltend, oder ich helfe Ihnen bei der Erstellung eines geforderten Nachlassverzeichnisses unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben.
Melden Sie sich bei uns für Ihre Beratung im Erbrecht
Wenn Sie eine Frage zum Erbrecht haben, können Sie sich jederzeit ganz einfach bei mir melden. Sie erreichen mich telefonisch unter 06781/458640 oder per E-Mail. Die Ersteinschätzung zu Ihrer Frage im Erbrecht ist in jedem Fall kostenfrei. Melden Sie sich jetzt.