Haben Sie Vermögenseinbußen erlitten? Wurde Ihr Eigentum beschädigt oder wurden Sie oder nahe Angehörige verletzt? Wo Schäden entstehen, stellt sich zumeist die Frage nach einem Ersatzverpflichteten. Die Grundlagen potentieller Schadensersatzverpflichtungen sind vielfältig. Häufig resultieren Ersatzansprüche aus Verträgen, aber auch darüber hinaus besteht im deutschen Recht ein weitgehender Schutz der sogenannten absoluten Rechte wie Leben, Körper, Eigentum, Besitz und Freiheit.
Hierbei hilft es nicht alleine die Anspruchsgrundlagen zu kennen. Die Höhe des erstattungsfähigen Schadens ist neben der Frage über die Haftung dem Grunde nach oft ein weitergehender Streitpunkt. Schmerzensgelder, Verdienstausfallschäden, Haushaltsführungsschäden und Unterhaltsschäden, Reparaturkostenaufwand, wirtschaftliche Totalschäden, Nutzungsausfallentschädigungen, die Erstattungsfähigkeit von Kosten für Ersatzbeschaffungen und der Anmietung von Ersatzsachen bedürfen einer eingehenden Prüfung, Bezifferung und Durchsetzung – gehen Sie davon aus, dass Ihnen kein Ersatzverpflichteter freiwillig mehr zahlt, als Sie einfordern.
Ich stehe Ihnen zur Seite
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bei der Beratung und Prüfung hinsichtlich der Frage, ob Schadensersatzansprüche gegeben sind und gegen wen sie sich richten,
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bei der Bezifferung, Geltendmachung und notfalls gerichtlichen Durchsetzung,
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bei der anschließenden Schadensabwicklung
Benötigen Sie eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten bei der Geltendmachung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld? Sie können mich jederzeit gerne anrufen, oder mir noch heute eine Anfrage über das untenstehende Kontaktformular.
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