Meine Kompetenz als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ich bin bereits seit 2016 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und damit ausgewiesener und geprüfter Spezialist auf diesem Gebiet. Daher sind alle Ihre rechtlichen Fragestellungen mit Bezügen zum Bankrecht bei mir bestens aufgehoben. Um als Fachanwalt für Bankrecht zugelassen zu werden, musste ich nicht nur einen Lehrgang absolvieren und die mit ihm verbundene Prüfung bestehen: vor allem musste ich meine praktische Erfahrung im Bankrecht durch den Nachweis von gerichtlichen und außergerichtlichen Fällen erbringen. Um Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bleiben zu dürfen, muss ich mich jedes Jahr umfassend fortbilden.
Bankrecht und Kapitalmarktrecht als Spezialmaterie
Als Fachanwalt für Bankrecht stellen bankrechtliche Fragestellungen einen maßgeblichen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Das Bankrecht umfasst ein weites Feld. Zum Bankrecht gehören insbesondere
- rechtliche Streitigkeiten rund um Darlehen und Kredite, insbesondere bei Kreditkündigungen, SCHUFA-Einträgen und in Bezug auf Widerrufsrechte,
- juristische Auseinandersetzungen in Bezug auf Spar- und Bausparverträge, z.B. in Bezug auf die Kündigung von Bausparverträgen oder in Bezug auf die ordnungsgemäße Zinsberechnung von Bonus- und Prämiensparverträgen,
- Streitigkeiten rund um die Inanspruchnahme von Sicherheiten (Bürgschaften, Grundschulden/Hypotheken und Zwangsversteigerungsverfahren, Garantieerklärungen etc.),
- die Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen bei Geldanlagen aufgrund fehlerhafter Anlageberatung oder wegen Prospektfehlern.
Auch viele andere Rechtsbereiche weisen enge Bezüge zum Bankrecht auf und bedürfen je nach Fallgestaltung vertiefter bankrechtlicher Kenntnisse. Dies gilt in besonderem Maße für das Insolvenzrecht oder bei der Rückforderung von Verlusten beim Online-Glücksspiel.
Wie ich Ihnen helfen kann
Ich biete Ihnen nicht nur die spezialisierten Kenntnisse eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern darüber hinaus persönliche Einsatz und ein breites Dienstleistungsangebot, passend zu Ihrem Fall. Benötigen Sie Hilfe eines Fachanwalts für Bankrecht oder möchten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrer bankrechtlichen Fragestellung erhalten? Dann Rufen Sie die Anwaltskanzlei Hahn unter 06781/458640 an oder schicken Sie uns Ihre Anfrage über das untenstehende Kontaktformular.
Sie interessieren sich ganz allgemein für das Thema Bankrecht? Dann werfen Sie einen Blick auf die bankrechtlichen Themen in meinem Blog!
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