Ich bin bereits seit 2016 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Damit bin ich ausgewiesener und geprüfter Spezialist auf dem Gebiet des Bankrechts. In Rheinland-Pfalz gibt es aktuell überhaupt nur 39 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht (Stand 2022). Um als Fachanwalt für Bankrecht zugelassen zu werden, ist neben einer Prüfung der Nachweis besonderer praktischer Erfahrung notwendig. Man also nachweisen, dass man eine Vielzahl von Fällen auf dem Gebiet des Bankrechts außergerichtlich und gerichtlich bearbeitet hat. Um Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bleiben zu dürfen, muss ich mich jedes Jahr umfassend fortbilden.
Meine Tätigkeit als Fachanwalt für Bankrecht
Als Fachanwalt für Bankrecht stellen bankrechtliche Fragestellungen einen maßgeblichen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar, die ich in meiner Kanzlei in Idar-Oberstein bearbeite. Hierbei bin ich für Mandanten in ganz Rheinland-Pfalz, aber auch bundesweit tätig.. Das Bankrecht umfasst ein weites Feld. Zum Bankrecht gehören insbesondere
- rechtliche Streitigkeiten rund um Darlehen und Kredite, insbesondere bei Kreditkündigungen, SCHUFA-Einträgen und in Bezug auf Widerrufsrechte,
- juristische Auseinandersetzungen in Bezug auf Spar- und Bausparverträge, z.B. in Bezug auf die Kündigung von Bausparverträgen oder in Bezug auf die ordnungsgemäße Zinsberechnung von Bonus- und Prämiensparverträgen,
- Streit um Zahlungsvorgänge, etwa bei unberechtigten Kreditkartenabbuchungen oder bei Phishing oder bei Betrug beim Online-Banking,
- Streitigkeiten rund um die Inanspruchnahme von Sicherheiten (Bürgschaften, Grundschulden/Hypotheken und Zwangsversteigerungsverfahren, Garantieerklärungen etc.),
- die Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen bei Geldanlagen aufgrund fehlerhafter Anlageberatung oder wegen Prospektfehlern.
Auch viele andere Rechtsbereiche weisen enge Bezüge zum Bankrecht auf und bedürfen je nach Fallgestaltung vertiefter bankrechtlicher Kenntnisse. Dies gilt in besonderem Maße für das Insolvenzrecht oder bei der Rückforderung von Verlusten beim Online-Glücksspiel.
Wie ich Ihnen als Fachanwalt für Bankrecht helfen kann
Ich biete Ihnen nicht nur die spezialisierten Kenntnisse eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern auch langjährige Erfahrung bei der Bearbeitung bankrechtlicher Fälle. Ich vertrete regelmäßig Mandanten gegenüber Banken und Zahlungsdienstleistern. Hierbei gewährleiste ich Ihnen und Ihrem Fall persönliche Einsatz. Benötigen Sie Hilfe eines Fachanwalts für Bankrecht oder möchten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrer bankrechtlichen Fragestellung erhalten? Dann rufen Sie die Anwaltskanzlei Hahn unter 06781/458640 an oder schicken Sie uns einfach eine E-Mail. .
Sie interessieren sich ganz allgemein für das Thema Bankrecht? Dann werfen Sie einen Blick auf die bankrechtlichen Themen in meinem Blog!
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