Unterliegt ein Bausparguthaben tatsächlich der Verjährung? Stellen Sie sich vor, Sie besparen über Jahre hinweg einen Bausparvertrag. Stellen Sie sich vor, die Bausparkasse kündigt den Bausparvertrag. Stellen Sie sich vor, die Bausparkasse verweigert Ihnen dann die Auszahlung Ihres Guthabens, weil das Bausparguthaben der Verjährung unterliegen soll. Gibt es nicht? Gibt es doch! Ein weiterer, spannender …