Ein Anleger erwirbt eine Kommanditbeteiligung an einem Schiffsfonds auf dem Zweitmarkt. Der Fonds gerät in die Krise und später in Insolvenz. Der Insolvenzverwalter nimmt den Anleger auf Rückzahlung von Ausschüttungen in Anspruch, die an seine Rechtsvorgängerin trotz fehlender Gewinne gezahlt worden sind. Dabei wurde dem Anleger im Rahmen seines Kaufvertrages ausdrücklich zugesichert, dass es keine …