Hintergrund der Entscheidung Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 3. April 2025 entschieden, dass Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung innerhalb der Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) kein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchführen müssen – selbst wenn der betroffene Arbeitnehmer schwerbehindert ist (Az. 2 AZR 178/24). Der Fall betraf einen schwerbehinderten Arbeitnehmer, …

