OLG Köln, Urteil vom 10.04.2025 – I-15 U 249/24
OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.04.2025 – 9 U 141/24
In den letzten Monaten haben gleich zwei Oberlandesgerichte wichtige Entscheidungen zu Speicherfristen negativer Bonitätsmerkmale getroffen. Diese Urteile könnten für viele Betroffene bedeuten, dass sie ihre negativen Einträge früher löschen lassen können – und in manchen Fällen sogar Schadensersatz erhalten.
1. Rechtlicher Hintergrund
Was sind negative Einträge?
Negativeinträge bei der Schufa oder anderen Wirtschaftsauskunfteien entstehen meist durch:
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Mahn- und Inkassoverfahren
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Vollstreckungsbescheide
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Insolvenzverfahren
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Einträge im Schuldnerverzeichnis
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Kündigung von Krediten wegen Zahlungsverzugs
Diese Daten dürfen nur für bestimmte Zeiträume gespeichert werden. Rechtsgrundlage sind u. a.:
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Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse)
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§ 882e ZPO (Löschungsfristen Schuldnerverzeichnis)
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Datenschutzgrundsätze wie Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO)
2. Das Urteil des OLG Köln – Klare Grenzen für Speicherfristen
Das OLG Köln entschied, dass Wirtschaftsauskunfteien Informationen zu Zahlungsstörungen nicht länger speichern dürfen, als dies für das öffentliche Schuldnerverzeichnis erlaubt ist.
Leitsatz: „Entsprechend der gesetzlichen Wertung des § 882e Abs. 3 Nr. 1 ZPO dürfen Wirtschaftsauskunfteien Informationen über Zahlungsstörungen […] nicht länger speichern, wenn die vollständige Befriedigung des Gläubigers gemeldet worden ist.“
Konsequenz: Sobald eine Forderung vollständig beglichen ist, muss der Eintrag gelöscht werden – unabhängig von einer standardmäßigen Dreijahresfrist.
Zusätzlich sprach das Gericht dem Kläger 500 € Schadensersatz zu (Art. 82 DSGVO).
📄 Urteil OLG Köln im Volltext auf dejure.org
3. Das Urteil des OLG Stuttgart – Abweichende Sicht
Das OLG Stuttgart sieht das anders:
Es hält längere Speicherfristen bei Wirtschaftsauskunfteien für zulässig, selbst wenn das öffentliche Schuldnerverzeichnis schon gelöscht hat.
📄 Beschluss OLG Stuttgart im Volltext auf dejure.org
4. Auswirkungen negativer Einträge
Ein negativer Eintrag kann gravierende Folgen haben:
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Kreditverweigerung bei Banken
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Höhere Zinsen oder schlechtere Konditionen
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Ablehnung von Mietverträgen
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Verweigerung von Mobilfunk- oder Leasingverträgen
Da Wirtschaftsauskunfteien Daten häufig untereinander austauschen, wirkt sich ein Eintrag oft branchenübergreifend aus.
5. Aktueller Stand – BGH muss entscheiden
Die unterschiedliche Rechtsprechung führt zu Rechtsunsicherheit. Das Verfahren aus Köln liegt nun beim Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 97/25).
Eine höchstrichterliche Klärung wird voraussichtlich grundlegende Bedeutung für alle Verbraucher haben.
6. Chancen für Verbraucher – schon jetzt handeln
Auch wenn der BGH noch nicht entschieden hat, können Betroffene auf Basis des OLG Köln bereits Löschungsanträge stellen – besonders sinnvoll, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, um Kostenrisiken zu minimieren.
7. Service-Tipps: So gehen Sie vor
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Kostenlose Selbstauskunft einholen:
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Prüfen, ob die Forderung vollständig bezahlt ist.
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Löschungsantrag an die Auskunftei mit Verweis auf OLG Köln und § 882e Abs. 3 Nr. 1 ZPO stellen.
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Ablehnung prüfen lassen – juristische Unterstützung einholen.
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Fristen beachten – Verjährung von Schadensersatzansprüchen nicht versäumen.
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