1. Das Urteil in Kürze Der BGH (Urt. v. 20.02.2025 – I ZR 122/23) entschied, dass nicht gebundene Darlehensvermittler umfassend und richtig über Finanzierungsmöglichkeiten und Risiken aufklären müssen.Im konkreten Fall hatten Käufer eines Einfamilienhauses bereits einen Kreditvertrag abgeschlossen, als der Verkäufer überraschend vom Kauf zurücktrat. Die Bank verlangte daraufhin über 35.000 € Nichtabnahmeentschädigung. Der BGH …
BGH stärkt Verbraucherrechte bei Immobilien-Darlehen: Aufklärungspflichten der VermittlerRead More

