Was ist passiert? Das OLG Schleswig (Urteil vom 18.12.2024 – 12 U 9/24) hat entschieden: Wer Rechnungen per E-Mail mit nur einfacher Transportverschlüsselung (z. B. TLS) versendet, handelt in bestimmten Fällen nicht datenschutzkonform. Wird die E-Mail unterwegs manipuliert – etwa indem die Bankverbindung in der angehängten Rechnung verändert wird – und überweist der Kunde an …

