Wie schon zuvor das Landgericht Hamburg hat jetzt auch das Amtsgericht Idar-Oberstein einem von mir vertretenen Anleger Recht gegeben: Klagt der Insolvenzverwalter eines geschlossenen Fonds auf Rückzahlung von Ausschüttungen, so trägt er die Beweislast für die Auszahlung. Gegenstand des Verfahrens: unklare Ausschüttungen an Kommanditisten Die Sachlage in dem Verfahren war auch in diesem Verfahren nicht …
Erneuter Sieg für Anleger: Insolvenzverwalter muss Ausschüttungen beweisenRead More