Zum wiederholten Male haben sich nun Mandanten an uns gewendet wegen Problemen mit der Firma DF Deutsche Fensterbau GmbH. Die Schilderungen waren jeweils ähnlich und decken sich mit Verbraucherberichten im Internet: nach anfänglich schneller Kontaktaufnahme und Auftragsvergabe warten die Kunden teilweise ewig auf den Einbau ihrer Fenster. Für diese Kunden stellt sich die Frage: kann ich bei Problemen mit der DF Deutsche Fensterbau GmbH meinen Vertrag kündigen oder widerrufen?
Vertrag mit DF Deutsche Fensterbau GmbH kündigen?
Die Kunden der DF Deutsche Fensterbau GmbH, die uns kontaktiert haben, wollten gerne den Vertrag mit der DF Deutsche Fensterbau GmbH kündigen und eine andere Fensterbaufirma beauftragen. Grundsätzlich kommt eine solche Kündigung natürlich immer in Betracht (§ 648 BGB), was allerdings eine Vergütungspflicht auslöst, wenn nicht im Einzelfall eine Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 648a BGB in Betracht kommt.
Vertrag überhaupt wirksam?
Andererseits stellt sich bei den Verträgen mit der DF Deutsche Fensterbau GmbH zum Teil die Frage, ob diese überhaupt schon wirksam zustande gekommen sind: in den uns vorliegenden Verträgen wird der Vertragsabschluss nämlich noch einmal von einer „finalen Bestätigung“ abhängig gemacht. Verbraucher sollten sorgfältig prüfen, ob diese Klausel auch in ihren Verträgen steht und ob die „finale Bestätigung“ erfolgt ist. Anderenfalls gibt es nämlich noch gar keinen Vertrag.
Vertrag mit DF Deutsche Fensterbau GmbH widerrufen
Darüber hinaus liegen uns Verträge vor, in denen die DF Deutsche Fensterbau GmbH falsch über das den Verbrauchern zustehende Widerrufsrecht belehrt, wenn der Vertrag über das Internet abgeschlossen wurde. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung beginnt die Frist für den Widerruf zunächst nicht zu laufen und der Vertrag mit der DF Deutsche Fensterbau GmbH kann eventuell noch 12 Monate und vierzehn Tage nach dem Vertragsabschluss widerrufen werden.